Anmeldung 
Global Competences UG

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
GLOBAL COMPETENCES UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
    (1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
            Global Competences UG ( haftungsbeschränkt ) - nachfolgend GC genannt - und deren Kunden.
    (2)    Kunden im Sinne dieser Geschäftsbeziehung sind Unternehmer, juristische Personen sowie
            juristische Personen des öffentlichen Rechts.
    (3)    Andere, abweichende, Bedingungen der Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn GC
            diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
    (4)    Mit der Auftragserteilung bzw. Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB an.
    (5)    Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
            ausdrücklich vereinbart werden. GC verpflichtet sich, die Kunden über Änderungen der AGB
            unverzüglich zu informieren.

§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen im Bereich Fachseminare, Studien, Expertisen, Analysen und Beratung durch GC. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und etwaigen Leistungsbeschreibungen von GC.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss
    (1)    Alle Angebote der GC sind freibleibend.
    (2)    Mit der Anmeldung oder dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die
            Anmeldung oder der Auftrag kann per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen, wobei Anmel-
            dungen für Seminare grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt werden.
    (3)    GC ist berechtigt, die Anmeldung oder den Auftrag innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang anzu-
            nehmen oder abzulehnen.
    (4)    Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung durch GC zustande.
    (5)    Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Form der Arbeitsergebnisse von Beratungs-
            inhalten werden auf Dienstvertragsbasis festgelegt.

§ 4 Leistungen der GC
    (1)    Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
    (2)    Änderungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
            Die durch eine Änderung entstehenden Mehrkosten werden nach Aufwand separat vergütet.
    (3)    Beratungsleistungen sind erbracht, wenn die notwendigen Analysen, die sich ergebenden
            Schlussfolgerungen und die spezifischen Empfehlungen erarbeitet und dem Auftraggeber
            übergeben wurden. Unerheblich ist, ob und wann die Empfehlungen umgesetzt werden.
    (4)    Die Einhaltung der Leistungspflichten der GC setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
            Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht oder
            nicht rechtzeitig nach, so kann dies zu Terminverschiebungen oder gar zur Undurchführbarkeit
            der Leistungen durch GC führen.
    (5)    GC verpflichtet sich, über alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den
            Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde GC von
            dieser Schweigepflicht entbindet.
    (6)    Soweit Leistungen kostenlos erbracht werden, kann der Kunde hieraus keinen Anspruch ableiten,
            dass eine solche Leistung auch zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos erfolgt.
    (7)    GC übernimmt keine Garantien für einen Schulungserfolg.

§ 5 Leistungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
    (1)    Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von GC im Sinne einer vertrauensvollen Zusammen-
            arbeit zu unterstützen. Insbesondere stellt der Kunde die benötigten Informationen zur Verfügung
            bzw. schafft die Voraussetzungen im Bereich seiner Organisation, die zur vollständigen
            Leistungserbringung erforderlich sind.
    (2)    Ist der Kunde nicht in der Lage, die Verpflichtungen zu § 5 (1) einzuhalten, so hat der Kunde GC
            hierüber vor Beginn der Tätigkeit zu informieren.

§ 6 Kündigung
    (1)    GC behält es sich vor, Seminare oder andere Leistungen abzusagen, wenn diese aus von ihr
            nicht zu vertretenden Umständen, wie z. B. wenn die Mindestteilnehmeranzahl eines Seminars
            bei Anmeldeschluss nicht erreicht wird oder wegen Krankheit des Referenten, nicht wie verein-
            bart durchgeführt werden können. Der Kunde bzw. die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich
            informiert und haben die Möglichkeit entweder auf einen Ausweichtermin umzubuchen oder den
            Vertrag zu kündigen und sich bereits gezahltes Geld vollständig erstatten zu lassen. Bei Absage
            von Beratungsdienstleistungen durch GC ist GC berechtigt, die Leistung an einem neu zu verein-
            barenden Termin nachzuholen.
    (2)    Der Kunde ist berechtigt, bis 15 Tage vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rück-
            tritt hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn, hat der Kunde
            50% der vereinbarten Vergütung zu ersetzen, danach ist die vollständige vereinbarte Vergütung
            zu erstatten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang bei GC. Dem Kunden
            steht es frei, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, so dass die Kostenpauschale entfällt. Weiter
            steht dem Kunden der Nachweis frei, das GC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden ent-
            standen ist.
    (3)    Werden vereinbarte Beratungsdienstleistungen vom Kunden gekündigt, so berechnet GC bei
            einer Kündigung 13 bis 7 Tage vor dem Termin zur Leistungserbringung 30%, bei einer Kündi-
            gung 6 bis 2 Tage vor dem Termin zur Leistungserbringung 50% und danach 100% der verein-
            barten Vergütung.

§ 7 Terminverschiebung
Kann ein Termin vom Kunden nicht vereinbarungsgemäß wahrgenommen werden und wird dies bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin angekündigt, wird GC innerhalb von 4 Wochen einen Alternativtermin vorschlagen.

§ 8 Vergütung, Fälligkeit, Aufrechnung und Abtretung
    (1)    Die vereinbarten Honorare verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich der
            gesetzlichen Umsatzsteuer.
    (2)    Wird der mit dem Kunden vereinbarte Leistungsumfang auf dessen Wunsch nach Abschluss des
            Vertrages erweitert, so wird diese Zusatzleistung separat nach Aufwand vergütet.
    (3)    Die Rechnung wird grundsätzlich mit der Anmeldebestätigung versandt. Bei Inhouse-Seminaren
            erfolgt die Rechnungstellung nach Durchführung des Seminars. Ist eine Vergütung nicht pau-
            schaliert, sondern nach Zeitaufwand vereinbart worden, erfolgt die Abrechnung monatlich.
    (4)    Rechnungen sind mit deren Zugang sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar.
    (5)    Es ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
    (6)    Nimmt der Kunde oder Teilnehmer nur teilweise an den gebuchten Veranstaltungen teil, führt dies
            nicht zu einer Minderung des vereinbarten Honorars.
    (7)    Reisekosten und Auslagen sind gesondert, nach Absprache mit dem Kunden, gegen Vorlage ent-
            sprechender Belege zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Fahrtkosten (Bahn 2. Klasse, Taxi-
            kosten, öffentlicher Nahverkehr) und Hotelübernachtungen (inkl. Frühstück).
    (8)    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche nicht bestritten,
            rechtskräftig festgestellt oder von GC anerkannt wurden.
    (9)    Die Abtretung der dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte bedarf der vor-
            herigen schriftlichen Zustimmung durch GC.

§ 9 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Weitergabe an Dritte
    (1)    An den überreichten Unterlagen behält GC sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
            der jeweiligen Rechnung vor.
    (2)    GC behält sich für alle erbrachten Leistungen, die hierfür geeignet sind, das Urheberrecht vor.
            Der Kunde darf die erbrachten Leistungen, insbesondere die Schulungsunterlagen und
            Expertisen, nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
            Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für die Nutzung der Leistungen, die über
            den vereinbarten Zweck hinausgeht, ist die schriftliche Zustimmung von GC erforderlich.

§ 10 Haftung
    (1)    Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung gegen GC bestehen ausschließlich, wenn GC,
            einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehan-
            delt haben.
    (2)    Für leichte Fahrlässigkeit haftet GC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
            (Kardinalspflicht), bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
            sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die
            eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung
            der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    (3)    Die Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist summenmäßig
            beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise
            gerechnet werden muss. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des
            Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    (4)    Die Haftung für nicht vorhersehbare mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn
            sowie ausgebliebene Einsparungen ist im Falle einfacherer Fahrlässigkeit, außer im Falle der
            Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz
Die Daten der Kunden oder des Teilnehmers werden von GC lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde oder Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die bei GC gespeicherten Daten verlangen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Homepage.

§ 12 Schlussbestimmungen
    (1)    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (2)    Erfüllungsort und Ausschließlicher Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertrag ergebenden
            Rechtstreitigkeiten, ist Augsburg.
    (3)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
            unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
            berührt.

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